Unternehmensübertragung / Unternehmensnachfolge

Die Beratung und Gestaltung von Unternehmensübertragungen (Kauf / Verkauf von Unternehmen bzw. Unternehmensbeteiligungen) und Unternehmensnachfolgeregelungen erfordern eine ganzheitliche juristische Betrachtung des Unternehmens. Hier sind neben handels- und gesellschaftsrechtlichen, arbeitsrechtlichen, grundstücksrechtlichen sowie erb- und familienrechtlichen Aspekten auch kaufmännische und steuerliche Überlegungen einzubeziehen. Die Kanzlei BADE arbeitet bei der Lösungsfindung Seite an Seite mit der Unternehmensführung und den steuerlichen Beratern. Insbesondere im Rahmen von Unternehmensnachfolgeregelungen gilt es, sowohl die Interessen des „regelnden Unternehmers“ als auch die des Unternehmens, der betroffenen Familien und / oder der Erben in Einklang zu bringen. 

BADE
Rechtsanwälte und Notare
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