Grundstücks- und Wohnungseigentumsrecht
Grundstücke, Erbbaurechte, Eigentumswohnungen sowie grundstücksgleiche Rechte und Rechte an Grundstücken können in vielfältiger Hinsicht Gegenstand von streitigen Auseinandersetzungen aber auch der eigenen Vermögenssorge sein. Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahren auf diesem Gebiet tätig. Die daraus gewachsene Kompetenz und Erfahrung kommt unseren Mandanten sowohl bei der Gestaltung vertraglicher Vereinbarungen als auch in Konfliktsituationen zugute.
