Bau- und Architektenrecht
Im Bereich des privaten Bau- und Architektenrechtes ist die Kanzlei BADE umfassend tätig. Wir vertreten private und öffentliche Auftraggeber bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Hierzu gehört die Feststellung von Baumängeln im Selbstständigen Beweisverfahren ebenso wie die Geltendmachung und Abwehr von Mängelbeseitigungs- bzw. Nachbesserungsansprüchen sowie Erstattungsansprüchen bei Ersatzvornahme. Wir unterstützen und vertreten Bauunternehmen bei der Realisierung von Werklohnansprüchen. Die Kanzlei BADE begleitet Architekten bei Haftungs- und Honorarfragen.
